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Mietrecht – Die wichtigsten Grundlagen für Mieter

Mietrecht kompakt: Kündigungsfristen, Mieterhöhung, Mängel melden und Kaution. Die wichtigsten Rechte und Pflichten als Mieter.

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter umfassend – aber nur, wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Hier die wichtigsten Grundlagen. ## Kündigungsfristen ### Kündigung durch den Mieter - Immer 3 Monate zum Monatsende - Unabhängig von der Wohndauer - Schriftlich per Brief (nicht per E-Mail!) ### Kündigung durch den Vermieter - 3 Monate (bis 5 Jahre Wohndauer) - 6 Monate (5–8 Jahre) - 9 Monate (über 8 Jahre) - Nur mit berechtigtem Interesse (Eigenbedarf, Vertragsverletzung) ## Mieterhöhung Der Vermieter darf die Miete erhöhen, aber nur unter bestimmten Bedingungen: - Nicht öfter als alle 15 Monate - Maximal 20% in 3 Jahren (Kappungsgrenze) - Nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete - Schriftliche Begründung erforderlich (Mietspiegel, Gutachten) ## Mängel und Mietminderung Bei Mängeln in der Wohnung (Schimmel, defekte Heizung, Lärm) hast du das Recht auf Mietminderung. Wichtig: 1. Mangel **sofort schriftlich** dem Vermieter melden 2. Angemessene Frist zur Behebung setzen 3. Erst dann Miete mindern 4. Minderung muss angemessen sein | Mangel | Typische Minderung | |--------|-------------------| | Heizungsausfall im Winter | 20 – 50% | | Schimmel im Schlafzimmer | 10 – 20% | | Warmwasserausfall | 10 – 15% | | Baulärm im Haus | 10 – 25% | | Aufzug defekt (obere Etagen) | 5 – 10% | ## Kaution - Maximal 3 Nettokaltmieten - Darf in 3 Raten gezahlt werden - Muss auf separatem Konto angelegt werden - Rückzahlung: spätestens 6 Monate nach Auszug

Häufige Fragen

Darf der Vermieter einfach in meine Wohnung?

Nein. Der Vermieter braucht deine Zustimmung und muss den Besuch mindestens 24 Stunden vorher ankündigen. Ausnahme: akute Notfälle wie Wasserrohrbruch.

Muss ich beim Auszug renovieren?

Nur wenn es im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Starre Fristen ("alle 3 Jahre streichen") sind unwirksam. Flexible Klauseln ("bei Bedarf") können wirksam sein. Im Zweifel: Rechtsberatung holen.

Was tun bei einer unberechtigten Kündigung?

Widersprich schriftlich innerhalb von 2 Monaten. Lass die Kündigung von einem Anwalt oder dem Mieterschutzbund prüfen. Eine unwirksame Kündigung musst du nicht akzeptieren.