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Maklerprovision 2026 – Wer zahlt wie viel?

Maklerprovision in Deutschland: Aktuelle Regelungen, Höhe nach Bundesland und wer die Kosten trägt.

Seit Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision. Aber wie hoch ist sie und gibt es Unterschiede? ## Aktuelle Regelung Beim **Kauf** einer Wohnimmobilie gilt: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte. In der Praxis teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision meist 50/50. Bei der **Miete** gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt. In den meisten Fällen ist das der Vermieter. ## Provisionshöhe nach Bundesland | Bundesland | Übliche Provision (gesamt) | Anteil Käufer | |-----------|---------------------------|---------------| | Bayern | 7,14% | 3,57% | | Berlin | 7,14% | 3,57% | | Hamburg | 6,25% | 3,125% | | NRW | 7,14% | 3,57% | | Sachsen | 7,14% | 3,57% | | Niedersachsen | 7,14% oder 4,76% | variiert | Alle Angaben inkl. MwSt. ## Rechenbeispiel Bei einem Kaufpreis von **350.000 €** und einer Provision von 7,14%: - Gesamtprovision: 24.990 € - Anteil Käufer: 12.495 € - Anteil Verkäufer: 12.495 € ## Kann man die Provision verhandeln? Grundsätzlich ja. Besonders bei hochpreisigen Immobilien oder schwer verkäuflichen Objekten ist Verhandlungsspielraum. Manche Makler bieten auch Festpreise an.

Häufige Fragen

Muss ich als Käufer immer Provision zahlen?

Nicht unbedingt. Wenn der Verkäufer den Makler allein beauftragt hat, kann er auch die volle Provision übernehmen. In der Praxis ist die Teilung aber Standard.

Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?

Beim Kauf einer selbst genutzten Immobilie nicht. Bei vermieteten Immobilien können die Maklerkosten als Werbungskosten abgesetzt werden.